02. März 2019

Raser wegen Mord verurteilt

Erstmals wurde (in Deutschland) ein Raser wegen Mordes verurteilt.

Der Raser war alkoholisiert in Hamburg in der Stadt mit bis zu 155 km/h unterwegs, am Schluss auf der Gegenfahrbahn. Dort kollidierte er mit einem entgegenkommenden Taxi. Ein Insasse in diesem Taxi starb, zwei wurden schwer verletzt.

Der (deutsche) Bundesgerichtshof fasste zusammen, dass die Voristanz zu Recht von Mord ausging.

Zu beachen ist, dass wir in der Schweiz eine andere Definition des Mordes haben und dass die Begründung für diesen Mord, welche insbesondere in der Verdeckungsabsicht lag (zu entkommen war dem Täter wichtiger als Menschenleben), in der Schweiz kaum eine Qualifikation als Mord erlauben würde. Allerdings schliesst das nicht aus, dass eine Würdigung nach schweizer Recht einen Raser zum Mörder werden lassen könnte (statt einer Verurteilung zu Tötung).