30. November 2017

Das Ende des Raserdelikts?

In seinem Urteil 6B_24/2017 vom 13.11.2017 hat das Bundesgericht einmal mehr die sogenannten Raserdelikte behandelt. In der Presse war schon zu lesen, dass das Bundesgericht damit die von einigen Politikern gewünschte Entschärfung des Gesetzes vorwegnehme. Konkret geht es darum, dass ein Raserdelikt, unter anderem, immer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr mit sich bringt.

Das Bundesgericht hält nun fest, dass es durchaus Situationen geben könne, in denen sich die Anwendung nicht rechtfertige, obwohl die im Gesetz erwähnten Geschwindigkeitsüberschreitungen erreicht wurden. Es nennt dafür aber kein einziges Beispiel, in dem es selbst von der Anwendung Abstand nehmen würde. Dem Beschwerdeführer hat es denn auch seine Beschwerde um die Ohren geschlagen und seinen Fall nicht zu einer der Ausnahmen gezählt.

Bis es zu einer allfälligen gesetzlichen Änderung kommt, ändert sich demnach nicht viel. Einzig, aber immerhin, für ganz krasse Fälle, ist eine Art Überdruckventil eingebaut worden.