27. März 2018

Bundesgericht verweigert Revision

In seinem Urteil 9C_819/2017 vom 13. Februar 2018  hat das Bundesgericht der IV verboten, eine 2004 verfügte Rente aufzuheben.

Die IV-Stelle hatte eine ganze Rente ab 1. Oktober 2003 zugesprochen (Invaliditätsgrad 100 %) und 2005 und 2000 bestätigt. 2014 erfolgte dann ein neues Gutachten (PMEDA AG) und auf dessen Basis hob die IV-Stelle die Rente auf Ende März 2016 wiedererwägungsweise auf. 

Eine Wiedererwägung formell rechtskräftiger Verfügungen ist möglich, wenn diese schon nach damaliger Sach- und Rechtslage zweifellos unrichtig sind, und - was auf Renten immer zutrifft - ihre Berichtigung von erheblicher Bedeutung ist. Ermessen und eine frühere, andere Rechtspraxis verbieten die Annahme zweifelloser Unrichtigkeit, sind also keine Gründe für eine Wiedererwägung. 

Da es der IV-Stelle nicht gelungen ist, das neue Gutachten als Beweis dafür zu nehmen, dass man schon damals, 2004, offensichtlich unrichtig gehandelt hat, lehnte das Bundesgericht eine Wiedererwägung ab. Das ist sehr beruhigend, da es zeigt, dass das Bundesgericht den Versuch, langjährige Rentner mit neuen Gutachten loszuwerden, nicht einfach so akzeptiert. 

Die betroffene Person erhält ihre Rente weiter.