18. Dezember 2017

Depressionen geben wieder Anspruch auf IV-Rente

Am 25. Oktober hatte ich an der Koordinationstagung in Luzern Kritik an der Praxis des Bundesgerichts geübt, leichte und mittelschwere depressive Beschwerden als nicht-invalidisierend anzusehen. Ich hatte dabei vor allem auch ein Urteil zitiert, das dem aus meiner Sicht widerspricht: BGE 127 V 294. Nach dessen Erwägung 4 c) gilt: «Nach dem Gesagten ist … klarzustellen, dass die Behandelbarkeit einer psychischen Störung, für sich allein betrachtet, nichts über deren invalidisierenden Charakter aussagt.».

Nun hat das Bundesgericht vor wenigen Tagen seine Rechtsprechung geändert. Neu können auch leichte und mittelschwere Depressionen wieder eine IV-Rente begründen. Das Bundesgericht hat sich dabei an ein wichtiges Urteil erinnert: BGE 127 V 294. "Eine Abkehr hiervon drängt sich nicht auf", schreibt es im neuen Urteil 8C_841/2016, E. 4.2.1.

Praxisänderung bei Beurteilung von IV-Renten wegen Depression (www.blick.ch)