24. November 2018

Verschiedene internationale Datenschützer haben Richtlinien erstellt für die Entwicklung künstlicher Intelligenz:

Hauptgedanke ist dabei folgender:

"1. Artificial intelligence and machine learning technologies should be designed, developed and used in
respect of fundamental human rights and in accordance with the fairness principle..."

Für alles weitere siehe: https://icdppc.org/wp-content/uploads/2018/10/20180922_ICDPPC-40th_AI-Declaration_ADOPTED.pdf

Damit wird ein wesentliches Problem indirekt angesprochen: KI hat keine Landesgrenzen, kann sich dorhin ausbreiten, wo es die Systeme zulassen. Wie Landesregierungen mit KI umgehen wollen, ist noch weitgehend offen, offensichtlich erscheint allerdings, dass sie es nicht alleine regeln können.