21. Oktober 2024
Max Berger hat eine neue Publikation veröffentlicht
Es geht um die Frage, wie die Betriebsgefahr im Strassenverkehrsrecht verstanden werden soll. Weiter wird begründet, warum der Wegfall der Regresspflicht der Versicherungen gegen ihre Kunden gut ist.
Via sicura wollte insb. bei FiaZ, Fahrunfähigkeit und Raserfahrten ein Zeichen setzen und änderte das Regressrecht vom Art. 65 Abs. 3 SVG per 1.1.2015 in eine Regresspflicht um. Die Pflicht wurde per 1.10.2023 zum Recht zurückverwandelt, also weitgehend in den Zustand vor 2015. Nach Darlegung der Gründe dafür zeigt der Autor auf, dass und warum die Wiederabschaffung der Regresspflicht (in analoger Anwendung der lex mitior) per sofort, also auch auf schon vor dem 1.10.2023 sich ereignete Unfälle, Anwendung finden kann und soll.
Der 2. Teil des Beitrags kritisiert die (oft undurchsichtige) Praxis, wann ein Motorfahrzeug «in Betrieb» ist. Der Autor verweist dabei auf die kürzlich geänderte Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflicht versicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht. Gemäss dieser fallen nun auch «schnelle Elektrovelos» und Mofas unter die Gefährdungshaftung. Der Autor plädiert dafür, die Art. 58 ff. SVG analog auszulegen. Weiter hält er es für opportun, jedes Motorfahrzeug als «in Betrieb befindlich» anzusehen, solange es im weitesten Sinne seiner Bestimmung gemäss als Beförderungsmittel dient.
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